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Das Ende der Zwischenbankbefreiung - Folgen und Alternativen für Banken, Versicherungen und Pensionskassen
Änderungsbedarf für betroffene Unternehmer ab 1. 1. 2025
Das mit dem AbgÄG 2024 besiegelte Aus von § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG ab sowie das derzeit anhängige EuGH-Verfahren in der Rs Schoger, C-460/24, zum Beihilfecharakter der Bestimmung beschäftigen Österreichs Banken, Versicherungen und Pensionskassen nachhaltig. Nachstehend wird umrissen, welche Auswirkungen der Entfall der Umsatzsteuerbefreiung sowie eine mögliche Feststellung des Vorliegens einer unionsrechtlich unzulässigen Beihilfe iSd Art 107 Abs 1 AEUV auf betroffene Unternehmer entfalten und inwieweit sich daraus Handlungsbedarf ergibt. Zudem werden mögliche Alternativen für Banken, Versicherungen und Pensionskassen aufgezeigt.
1. Status quo - Aus der Zwischenbankbefreiung und anhängiges EuGH-Verfahren
Die Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG idF vor AbgÄG 2024, welche die sogenannte Zwischenbankbefreiung sowie eine Steuerbefreiung für die Personalgestellung begünstigter Unternehmer an Zusammenschlüsse iSd § 6 Abs 1 Z 28 UStG beinhaltet, ist aktuell Gegenstand eines vom österreichischen BFG angestrengten Beihilfeverfahrens vor dem EuGH, das unter der Bezeichnung Rs Schoger seit Juni 2024 unter dem Aktenzeichen C-460/24 anhängig ist. Das BFG legte dem EuGH dabei die Frage vor, ob § 6 Abs 1 Z 28 Satz 2 UStG (idF vor AbgÄG 2024) eine staatliche Beihilfe gemäß Art 107 Abs ...