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Verbotene Einlagenrückgewähr bei Umgründungen im Konzern sowie im Rahmen der Gruppenbesteuerung
Ausgewählte gesellschaftsrechtliche Fragestellungen
Sowohl bei Umgründungen im Konzern als auch im Rahmen der Gruppenbesteuerung können Sachverhalte gegeben sein, die gegen das Kapitalerhaltungsgebot verstoßen bzw den Tatbestand der verbotenen Einlagenrückgewähr erfüllen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit ausgewählten Praxisfällen in diesem Zusammenhang.
1. Grundlagen der Einlagenrückgewähr
Die Einlagenrückgewähr gemäß § 82 GmbHG und § 52 AktG schützt das gebundene Gesellschaftskapital und Gläubiger. Rückzahlungen an Gesellschafter oder Aktionäre sind nur in Ausnahmefällen wie der Gewinnverwendung oder einer Kapitalherabsetzung erlaubt. Verstöße, zB durch verdeckte Einlagenrückgewähr oder fremdunübliche Geschäfte, sind unzulässig und führen zur Rückerstattungspflicht sowie Haftung der gesetzlichen Vertreter. Gläubiger können bei der GmbH indirekt und bei der AG auch direkt Ansprüche geltend machen (§ 83 Abs 1 GmbHG; § 56 Abs 3 AktG e contrario).
2. Umgründungen im Licht der Kapitalerhaltung
2.1. Überblick
Bei Umgründungen im Konzern ist durch die Übertragung von Vermögen auf verbandsrechtlicher Grundlage auf das System der Kapitalerhaltung besonders Bedacht zu nehmen. Die Reichweite der Frage der Kapitalerhaltung im Sinne des Gläubigerschutzes bei Umgründungen im Konzern erstrec...