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SWK 8, 10. März 2025, Seite 488

Begünstigter Erwerb im Familienverband - Stiefkindverhältnis endet mit Tod des leiblichen Elternteils

Entscheidung: (Zurückweisung der Parteirevision).

Normen: §§ 4 Abs 1 und 2, 7 Abs 1 Z 1 GrEStG.

Sachverhalt und Verfahren: Ein Landwirt übertrug mit einem Schenkungsvertrag auf den Todesfall mehrere landwirtschaftliche Grundstücke seiner Ehefrau. Für den Fall ihres Vorversterbens schenkte er die Grundstücke auf den Todesfall seinem Stiefsohn (dem Sohn seiner Ehefrau). Nach dem Ableben seiner Ehefrau schloss der Landwirt mit seinem (ehemaligen) Stiefsohn einen Nachtrag zum früheren Schenkungsvertrag auf den Todesfall und vereinbarte, dass dieser in die Rechtsposition seiner verstorbenen Mutter eintrete, sowie, dass die Grundstücke nicht erst mit dem Ableben des Landwirts, sondern sofort - unter Übernahme pfandrechtlich gesicherter Kredite - übergehen sollen. Das Finanzamt setzte die Grunderwerbsteuer fest, ohne das Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Landwirt und seinem (ehemaligen) Stiefsohn zu berücksichtigen.

Das BFG wies die Beschwerde ab und führte aus, das Stiefkindverhältnis ende mit dem Tod des leiblichen Elternteils, womit ein (teilentgeltlicher) Erwerb zwischen fremden Dritten vorliege.

Rechtliche Beurteilung: Der VwGH hat in seinem Erkenntnis vom , Ra 2021/16/0098, ausgespr...

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