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Rechtsberatung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ist durch Art 7 GRC geschützt
Entscheidung: Ordre des avocats du barreau de Luxembourg, C-432/23.
Normen: Art 7 und Art 52 Abs 1 GRC.
Art 7 GRC ist dahin auszulegen, dass eine anwaltliche Rechtsberatung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts in den Bereich des durch diesen Artikel gewährleisteten verstärkten Schutzes des Austauschs zwischen Rechtsanwalt und Mandanten fällt, sodass eine Entscheidung, mit der ein S. 407 Rechtsanwalt angewiesen wird, der Verwaltung des ersuchten Mitgliedstaates zum Zweck eines in der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG vorgesehenen Informationsaustauschs auf Ersuchen sämtliche Unterlagen und Informationen über seine Beziehungen zu seinem Mandanten, die eine solche Rechtsberatung betreffen, vorzulegen, einen Eingriff in das durch diesen Artikel garantierte Recht auf Achtung der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandanten darstellt.
Die Prüfung der Aspekte, auf die sich die dritte und die vierte Frage beziehen, hat nichts ergeben, was die Gültigkeit der Richtlinie 2011/16 im Hinblick auf Art 7 und Art 52 GRC beeinträchtigen könnte.
Art 7 und Art 52 Ab...