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SWK 6, 20. Februar 2025, Seite 406

Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs im Bestimmungsmitgliedstaat auch im Fall der unrechtmäßigen Verbringung der Waren

Entscheidung: Hauptzollamt C, C-214/24.

Normen: Art 7 und 33 Richtlinie 2008/118/EG.

Die Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG und insbesondere ihre Art 7 und 33 sind dahin auszulegen, dass die Verbrauchsteuer für Tabakwaren, die unrechtmäßig in das Gebiet eines Mitgliedstaates eingeführt und dann ohne Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens zu gewerblichen Zwecken durch mehrere Mitgliedstaaten bis in einen anderen Mitgliedstaat befördert wurden, nur von einem einzigen Mitgliedstaat erhoben werden kann, nämlich dem Bestimmungsmitgliedstaat, in den diese Waren befördert wurden, unter Ausschluss der Durchfuhrmitgliedstaaten.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner
Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.
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