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SWK 6, 20. Februar 2025, Seite 404

Haftung des Geschäftsführers bei nicht ordnungsgemäßer Meldung der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens gegenüber dem Finanzamt

Entscheidung: Herdijk, C-613/23.

Norm: Art 273 MwStSyst-RL.

1.

Art 273 MwStSyst-RL ist im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung, nach der der Geschäftsführer einer Körperschaft, die gegen ihre Pflicht verstoßen hat, das Unvermögen zur Zahlung einer Mehrwertsteuerschuld anzuzeigen, zur Befreiung von seiner Haftung als Gesamtschuldner für die Zahlung dieser Schuld nachzuweisen hat, dass ihm der Verstoß gegen diese Anzeigepflicht nicht anzulasten ist, nicht entgegensteht, sofern die fragliche Regelung die Möglichkeit, diesen Umstand zu belegen, nicht nur auf Fälle höherer S. 405 Gewalt beschränkt, sondern es dem Geschäftsführer ermöglicht, sich auf alle Umstände zu berufen, die belegen können, dass er für die Nichteinhaltung dieser Anzeigepflicht nicht verantwortlich ist.

2.

Art 273 MwStSyst-RL ist im Licht des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, die bewirkt, dass der Geschäftsführer einer Körperschaft, der es unterlassen hat, deren Zahlungsunfähigkeit anzuzeigen, bezogen auf einen bestimmten Zeitraum für die Zahlung einer Mehrwertsteuerschuld weiterhin als Gesamtschuldner haftet, während er bezogen auf den sich unmittelbar anschließenden Zeitraum von einer Haftung befreit wurde, nachdem er nachweisen konnte, dass er nach Treu und Glauben gehandelt und in den drei vorangegangenen Jahren die Sorgfalt eines umsichtigen Wirtschaftsteilnehmers aufgewendet hat, um zu verhindern, dass die Körperschaft außerstande gerät, ihre Pflichten zu erfüllen, und seine Beteiligung an einem Missbrauch oder Betrug ausgeschlossen ist.

Rubrik betreut von: Gernot Aigner

Assoz. Univ.-Prof. Dr. Gernot Aigner lehrt am Institut für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre der JKU. Er ist Mitglied des Fachsenates für Steuerrecht der KSW und selbständiger Steuerberater in Linz.

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