TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 1, Jänner 2025, Seite 26

Anspruch eines Vereins auf Zuschuss zur Entgeltfortzahlung für erkrankte Dienstnehmer

Christoph Wiesinger

Nach § 53b ASVG können Dienstgeber unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bei der AUVA für Kosten, die ihnen aus Anlass der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall eines Dienstnehmers entstehen, beantragen. Voraussetzung für die Gewährung eines solchen Zuschusses ist unter anderem, dass der Antragsteller ein Unternehmer ist, der nicht mehr als 50 Dienstnehmer beschäftigt. Der Unternehmensbegriff des § 53b Abs 2 Z 1 ASVG entspricht dabei jenem des § 1 Abs 2 UGB, sodass auch ein Verein antragsberechtigt sein kann ().

Sachverhalt

Im Anlassfall war der Dienstgeber ein Verein, der ca 3.000 Mitglieder hatte. Der Verein finanziert sich zum größten Teil aus Mitgliedsbeiträgen, aber auch zu ca einem Viertel durch einen Druckkostenbeitrag einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu einem Druckwerk, das an alle Mitglieder dieser Körperschaft verschickt wird, und zwar auch dann, wenn sie nicht Mitglied im Verein sind. Dieses Druckwerk enthält auch Mitteilungen dieser Körperschaft im Umfang von vier bis sechs Seiten.

In Summe beschäftigte der Verein drei Dienstnehmer, von denen einer rund sechs Monate krank war und der Verein das Entgelt nach den Bestimmungen des § 8 AngG fortzahlte. Die AUVA lehnte einen Zuschuss...

Daten werden geladen...