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BFG zu Vergleichszahlung bei vorzeitiger Beendigung eines kündigungsgeschützten Dienstverhältnisses
Das Judikat , betrifft einen außergerichtlichen Vergleich in einem Verfahren auf Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts zur Kündigung. Das BFG sah die Voraussetzungen für eine begünstigte Versteuerung als Vergleichssumme nach § 67 Abs 8 lit a EStG nicht gegeben, da Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume seit dem AbgÄG 2014 nach dem Willen des Gesetzgebers nicht mehr begünstigt besteuert werden sollen. Nach Ansicht des BFG soll daher auch eine begünstigte Besteuerung als Vergleichssumme nicht mehr möglich sein. Das Judikat hat für Rechtsunsicherheit in der Praxis gesorgt, ob § 67 Abs 8 lit a EStG zB auf Vergleiche in Kündigungsanfechtungsverfahren noch angewendet werden kann. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass die Argumentation des BFG nicht überzeugt und beschreibt die Voraussetzungen unter denen eine begünstigte Besteuerung als Vergleichssumme weiterhin möglich ist. Der Beitrag gibt auch Hinweise auf gegenteilige Rechtsprechung.
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer befand sich in Elternteilzeit und das Arbeitsverhältnis unterlag dem besonderen Kündigungsschutz gemäß § 8f VKG. Im Frühjahr 2016 brachte der Arbeitgeber eine Klage auf Zustimmung des Arbeit...