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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Kein Altersteilzeitgeld für Arbeitgeber ohne Sitz im Inland
Nach nunmehriger Meinung des BMWA schließt die Zuständigkeitsregel gemäß § 44 Abs 1 AlVG eine Leistung wie Altersteilzeitgeld an Betriebe ohne Sitz im Inland aus.
Diese Sichtweise weicht von der bisherigen Praxis ab, folgt aber der gleichen Logik, wie sie bei Kurzarbeit für Betriebe ohne Sitz im Inland angewandt wird. Auch für diese gibt es keine Förderungen ohne Inlandssitz.
Diese Änderung der bisherigen Erlasslage gilt nur für Neuanträge von Betrieben ohne Sitz im Inland (BMWA , 2024-0.843.797) (Andreas Gerhartl).