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Ritz

BAO | Bundesabgabenordnung

Kommentar

6. Aufl. 2017

ISBN: 978-3-7073-3551-4

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Ritz - BAO | Bundesabgabenordnung

§ 29 Leistungen der Zustelldienste

Christoph Ritz

1

Beim Aufgabenkatalog handelt es sich im Sinne der Dienste-Liberalisierung um einen Mindestumfang (Feil, Zustellwesen5, 86; Larcher, Zustellrecht, Rz 470).

2

Eine elektronische Zustellung setzt voraus, dass ein Empfänger bei einem elektronischen Zustelldienst angemeldet ist. Die Anmeldung ist privatrechtlicher Natur und stellt einen Vertrag dar (zB Larcher, Zustellrecht, Rz 472; Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsverfahrensrecht5, Rz 242c; Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht10, Rz 228/2; Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahren20, ZustG, § 29 Anm 1).

3

Aus dem letzten Satz des § 29 Abs 6 ZustG ergibt sich, dass eine Beschränkung auf die Zustellung von Dokumenten bestimmter Behörden nicht zulässig ist (zB Thienel/Zeleny, Verwaltungsverfahren20, ZustG, § 29 Anm 19).

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