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bau aktuell 5, September 2010, Seite 204

Sorgfaltspflichten des Kalkulanten bei Vorliegen einer vom Auftraggeber erstellten Leistungsbeschreibung

Katharina Müller

Kalkuliert der Bieter sein Angebot auf Basis einer vom Auftraggeber erstellten Leistungsbeschreibung, so stellt sich die Frage nach dem Umfang allenfalls bestehender Prüf- und Warnpflichten. Darf der Kalkulant eines Bieters auf die Angaben des Auftraggebers blind vertrauen? Oder muss der Kalkulant die ihm zur Kalkulation zur Verfügung gestellten Unterlagen eingehend überprüfen? Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, ob die vom Kalkulanten im Zuge der Preisermittlung durchgeführte Angebotsbearbeitung ausreicht, um allenfalls bestehende vorvertragliche Pflichten des Bieters zu erfüllen, und welchen Pflichten der Kalkulant in Zusammenhang mit der Ermittlung des Leistungsinhalts und der Leistungsumstände nachkommen muss. Abschließend werden Konsequenzen der Verletzung von Sorgfaltspflichten durch den Kalkulanten auf Vergütungs- und Schadenersatzansprüche dargestellt.

1. Vorvertragliche Prüf- und Warnpflichten des Bieters

Die Sorgfaltspflichten des Kalkulanten sind rechtlich im Wesentlichen vor dem Hintergrundbestehender vorvertraglicher Prüf- und Warnpflichten sowie der Vertragsauslegung zu analysieren.Die vertragliche Prüf- und Warnpflicht des § 1168a ABGB greift in vollem Ausmaß zwar erst nach ...

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