Umsatzsteuer-Handbuch 2012
1. Aufl. 2012
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9.2 Unternehmernachweis
2829 Um eine Vorsteuererstattung nach der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 384/2003 zu erhalten, muss der (ausländische) Unternehmer, der im Inland keine Umsätze erzielt, durch eine Bescheinigung des Staates, in dem er ansässig ist, den Nachweis erbringen, dass er als Unternehmer unter einer StNr eingetragen ist (§ 3 Abs. 3 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl. II Nr. 384/2003). Auf dieses (formale) Erfordernis des Vorliegens einer Bescheinigung über die Unternehmereigenschaft kann nicht verzichtet werden.