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Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2012

1. Aufl. 2012

ISBN: 978-3-7073-2067-1

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Umsatzsteuer-Handbuch 2012 (1. Auflage)

2.14 Jugendheime

1328 Nach § 6 Abs. 1 Z 23 in Verbindung mit Z 25 UStG 1994 sind die genannten Leistungen der Jugend-Erziehungsheime usw. unecht steuerfrei, wenn sie von Körperschaften öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Rechtsträgern erbracht werden.

1329 Auf die Steuerbefreiung kann gemäß Art XIV Z 1, BGBl. Nr. 21/1995 verzichtet werden. In diesem Fall kommt der ermäßigte Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 Z 14 UStG 1994 zur Anwendung.

1330 Werden die in § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 genannten Leistungen der Jugend-, Erziehungsheime usw. nicht von einer Körperschaft öffentlichen Rechts oder gemeinnützigen Rechtsträgern erbracht, so kommt jedenfalls der ermäßigte Steuersatz zur Anwendung.

Randzahlen 1331 bis 1335: Derzeit frei.

Umsatzsteuer-Handbuch 2012

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