Doppelbesteuerung
2024
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IV. Einkünfteermittlung
Inhaltsübersicht
1. Allgemeines
2. Dualismus der Einkünfteermittlung
3. Einschlägige Einkünfteermittlungsvorschriften
1. Allgemeines
55 Verweisung auf § 2 Abs. 2 EStG. Das MA enthält im Grundsatz keine Vorschriften über die Einkünfteermittlung. Lediglich dort, wo dem Quellenstaat ein beschränktes Quellenbesteuerungsrecht eingeräumt wird, bestimmt es mit dem Begriff „Bruttobetrag“ die Bemessungsgrundlage für die Quellenbesteuerung (Art. 10 Abs. 2, Art. 11 Abs. 2). Nicht selten verwendet das MA in seinen verschiedensprachlichen Fassungen neben dem Einkünftebegriff den Ausdruck „item of income“ oder „ensemble du revenu“. Dies wirft die Frage auf, ob der in den Art. 6-22 als Oberbegriff (vgl. Rz. 2) verwendete Ausdruck „Einkünfte“ iSd. § 2 Abs. 2 EStG ausgelegt werden darf oder ob eine Auslegung angestrebt werden muss, die auch dem aus dem Recht des anderen Vertragsstaats verwendeten Re...