Doppelbesteuerung
2024
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c) Ermittlung des Einkommens
14 aa) Gewinnermittlung bei den betrieblichen Einkunftsarten. Das österr. Steuerrecht kennt als Gewinnermittlungsarten grds. die Bilanzierung und die Einnahmen-Ausgabenrechnung gem. § 4 Abs. 3 öEStG. Bei der Einnahmen-Ausgabenrechnung werden Einnahmen erst mit dem Zufluss und Betriebsausgaben erst mit der Verausgabung berücksichtigt. Allerdings wird der Kauf von Anlagevermögen nicht im Jahr der Anschaffung, sondern in Form von Abschreibungen gewinnmindernd angesetzt. Diese Gewinnermittlungsart kann nur gewählt werden, wenn gewisse Umsatz- bzw. Einheitswertgrenzen nicht überschritten sind. Das Überschreiten dieser Grenzen führt nämlich zur Buchführungspflicht, womit auch die Bilanzierung verpflichtend wird. Die Buchführungsgrenzen des § 125 BAO betragen bei einem Betrieb € 400 000,- Umsatz und müssen jeweils in zwei aufeinanderfolgenden Kj. überschritten werden. Das Überschreiten der € 400 000,- Umsatzgrenze in zwei Folgejahren führt bei Unternehmern auch zur unternehmensrechtl. Verpflichtung zur Bilanzierung (§ 189 UGB). Daneben ergibt sich eine unternehmensrechtl. Verpflichtung bereits bei einem einmaligen Überschreiten von ...