Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 713. Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsräte
3.1. Fachliche und persönliche Qualifikation eines Aufsichtsratsmitglieds
Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder müssen die notwendige fachliche und persönliche Qualifikation aufweisen (§ 87 AktG; § 30b Abs 1a GmbHG).
Darunter versteht man insbesondere folgende Fähigkeiten, über die ausnahmslos jedes Aufsichtsratsmitglied verfügen muss:
Grundkenntnisse des betrieblichen Rechnungslegungs- und Bilanzierungswesens, das ausreicht, den Jahresabschluss der konkreten Gesellschaft zu verstehen, zu hinterfragen und mitbeschließen zu können (Abschlussprüfer → Kapitel 15.);
Grundkenntnisse jener Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, um Berichte des Vorstandes zu verstehen, notwendige Fragen zu stellen und Entscheidungen zu fällen (Überwachung des Vorstandes → Kapitel 6.3);
betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, um zum Beispiel die Plausibilität einer Investitionskostenrechnung überprüfen zu können;
juristische Grundkenntnisse, insbesondere darüber, welche Rechte und Pflichten in einer Aktiengesellschaft zu beachten sind und darüber hinaus, um zumindest zu erkennen, wo eine bei der laufenden Aufsichtsratstätigkeit auftauchende Rechtsfrage - allenfa...