Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
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S. 25328. Besonderheiten bei Verwaltungsgesellschaften (früher Kapitalanlagegesellschaften – KAG genannt)
28.1. Maßgebliche Gesetze
Aufgabe von Kapitalanlagegesellschaften ist die Verwaltung von Investmentfonds. Die Verwaltung von Wertpapier-Investmentfonds ist ein nach § 1 Abs 1 Z 13 BWG konzessionspflichtiges Bankgeschäft. Kapitalanlagegesellschaften für Immobilienfonds benötigen eine Konzession nach § 1 Abs 1 Z 13a BWG.
Zusätzlich zu dem für Investmentfonds maßgeblichen Investmentfondsgesetz (InvFG), dem Gesetz für Alternative Investmentfondsmanager (AIFMG) und dem Bankwesengesetz (BWG) enthalten insbesondere auch das Kapitalmarktgesetz (KMG) sowie das Börsegesetz (BörseG) wesentliche Bestimmungen für Kapitalanlagegesellschaften. Österreichische Kapitalanlagegesellschaften unterliegen – ebenso wie Kreditinstitute – der Aufsicht der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).
Ein Kapitalanlagefonds kann nach § 3 Z 19 InvFG in der Form eines Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapieren (OGAW) und eines Alternativen Investmentfonds (AIF) bestehen.
Ein OGAW dient dem ausschließlichen Zweck der Veranlagung der beim Publikum beschafften Gelder für gemeinsame Rechnung nach dem Grundsatz der Risikostreuung in liquide Finanzanlagen, wird in Österreich als Sondervermögen aufgelegt, benö...