Gesellschaftsrechtliches Aufsichtsrats-Know-how
2. Aufl. 2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
S. 713. Qualifikationsanforderungen an Aufsichtsräte
3.1. Fachliche und persönliche Qualifikation eines Aufsichtsratsmitglieds
Die von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder müssen die notwendige fachliche und persönliche Qualifikation aufweisen (§ 87 AktG; § 30b Abs 1a GmbHG).
Darunter versteht man insbesondere folgende Fähigkeiten, über die ausnahmslos jedes Aufsichtsratsmitglied verfügen muss:
Grundkenntnisse des betrieblichen Rechnungslegungs- und Bilanzierungswesens, das ausreicht, den Jahresabschluss der konkreten Gesellschaft zu verstehen, zu hinterfragen und mitbeschließen zu können (Abschlussprüfer → Kapitel 15.);
Grundkenntnisse jener Branche, in der die Gesellschaft tätig ist, um Berichte des Vorstandes zu verstehen, notwendige Fragen zu stellen und Entscheidungen zu fällen (Überwachung des Vorstandes → Kapitel 6.3);
betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse, um zum Beispiel die Plausibilität einer Investitionskostenrechnung überprüfen zu können;
juristische Grundkenntnisse, insbesondere darüber, welche Rechte und Pflichten in einer Aktiengesellschaft zu beachten sind und darüber hinaus, um zumindest zu erkennen, wo eine bei der laufenden Aufsichtsratstätigkeit auftauchende Rechtsfrage – allenfa...