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BFGjournal 11-12, Dezember 2020, Seite 451

Werbungskosten eines Universitätsassistenten an der Wirtschaftsuniversität Wien

Benedikt Hörtenhuber

Im vorliegenden Fall hatte das BFG zu prüfen, welche Werbungskosten von einem Universitätsassistenten im Rahmen seiner Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden konnten. Der Beitrag behandelt dabei auch das COVID-19-bedingt aktuelle Thema der Werbungskosten im Home-Office, das für die kommenden Veranlagungen 2020 und 2021 eine Vielzahl an Steuerpflichtigen betreffen wird.


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RV/7101649/2012, Revision nicht zugelassen

1. Der Fall

Der im Inland wohnhafte Beschwerdeführer (Bf) erzielte aus einer am begonnenen Anstellung als Universitätsassistent bei der Wirtschaftsuniversität Wien (WU) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben seiner Tätigkeit als Universitätsassistent an einem für Steuerrecht und Wirtschaftsprüfung zuständigen Institut absolvierte der Bf an der WU ein Doktoratsstudium. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagungen (ANV) für die Jahre 2007, 2008 und 2009 machte der Bf den Abzug folgender Werbungskosten geltend:


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Werbungskosten
ANV 2007
ANV 2008
ANV 2009
- Pendlerpauschale
89,65
1.796,25
1.857,00
- Arbeitsmittel
22,90
599,88
206,42
- Internet/Mobiltelefon
251,26
234,34
275,16
- Fachliteratur
360,80
392,30
355,80
- Aus-/Fortbildungskosten
2.458,58
1.405,55
855,16
- Reisekosten
490,68

Der Bf wurde von der Abgabenbehörde aufgefordert, die erklärten Werbungskosten durch

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