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BFGjournal 3, März 2020, Seite 130

VfGH prüft Instrument der Verfahrenshilfe in der BAO

Mirha Karahodžič

Aus Anlass eines mangels Vorliegens besonderer Schwierigkeiten rechtlicher Art abgewiesenen Verfahrenshilfeantrages hat der VfGH § 292 Abs 1 BAO, BGBl 194/1961, in der Fassung BGBl I 117/2016 in Prüfung gezogen.


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VH/7100005/2018, Revision nicht zugelassen; Prüfungsbeschluss E 2851/2018-17

1. Der Fall

Beim BFG ist ein Verfahren anhängig, dem folgender Sachverhalt zugrunde liegt: Der Beschwerdeführer erhob gegen den von der zuständigen Abgabenbehörde erlassenen Einkommensteuerbescheid 2012 Beschwerde (zum damaligen Zeitpunkt: Berufung), welche im Jahr 2014 mit Beschwerdevorentscheidung als unbegründet abgewiesen wurde. Die dagegen eingebrachte Beschwerde wurde von der Abgabenbehörde als Vorlageantrag gewertet und an das BFG weitergeleitet. Das BFG lud den Beschwerdeführer mit Schreiben vom zu der für den anberaumten mündlichen Verhandlung. Mit Eingabe vom brachte der zu diesem Zeitpunkt steuerlich nicht mehr vertretene Beschwerdeführer beim BFG im Hinblick auf diese Verhandlung einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ein, da er bloß 1.106,31 Euro im Monat verdiene und ihm nach Abzug der Lebenshaltungskosten nur ein Betrag von 400 Euro verbleibe. Er sei Ge...

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