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BFGjournal 12, Dezember 2017, Seite 470

Zollwert bei Onlineauktionen – Behandlung von Verkäufer- und Käuferprovisionen

Karl Heinz Klumpner

Onlineeinkäufe und -auktionen erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Problematisch kann es jedoch werden, wenn man außerhalb der EU einkauft und die einschlägigen Zollvorschriften nicht beachtet werden. Im vorliegenden Fall stellte sich die Frage, wie an ein in der EU ansässiges Onlineauktionshaus für die Nutzung des Webdienstes zu zahlende Provisionen zollwertrechtlich zu behandeln sind.


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RV/7200128/2017, Revision zugelassen
§ 5 Abs 1 UStG 1994; Art 70, 71 Unionszollkodex

1. Der Fall

Eine Spedition hat als indirekter Vertreter des österreichischen Empfängers X im Mai 2017 eine Armbanduhr zum zollrechtlich freien Verkehr angemeldet. Der Abfertigung wurde die Rechnung des türkischen Versenders Y zugrunde gelegt, auf der der Warenwert und die Frachtkosten für die Lieferung getrennt ausgewiesen waren. In der Folge wurden auf Basis dieser Rechnung die Abgaben berechnet und mitgeteilt.

X, in dessen Auftrag die Zollanmeldung abgegeben worden war, hat beim Zollamt Beschwerde wegen der Höhe der Abgaben erhoben. Begründend führt er im Wesentlichen S. 471 aus, er habe die betreffende Uhr bei einem Onlineauktionshaus mit Sitz in der EU ersteigert und auch an diese Firma bezahlt. Der von ihm überwiesene Bet...

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