Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Bindungswirkung eines VwGH-Erkenntnisses
Entscheidung: ().
Norm: § 63 Abs 1 VwGG.
(B. R.) - Hat der VwGH einer Revision (bzw vormals Beschwerde) stattgegeben, ist das BFG gem § 63 Abs 1 VwGG verpflichtet, in der betreffenden Rechtssache mit den ihm zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen (vgl ; , 2013/21/0120; , Ra 2015/09/0003, , Ro 2014/05/0011).