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BFGjournal 3, März 2017, Seite 95

Bindungswirkung eines VwGH-Erkenntnisses

Entscheidung: ().

Norm: § 63 Abs 1 VwGG.

(B. R.) - Hat der VwGH einer Revision (bzw vormals Beschwerde) stattgegeben, ist das BFG gem § 63 Abs 1 VwGG verpflichtet, in der betreffenden Rechtssache mit den ihm zu Gebote stehenden rechtlichen Mitteln unverzüglich den der Rechtsanschauung des VwGH entsprechenden Rechtszustand herzustellen (vgl ; , 2013/21/0120; , Ra 2015/09/0003, , Ro 2014/05/0011).

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