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BFGjournal 3, März 2017, Seite 103

BFG bestätigt: Keine drittelbegünstigten Pensionsabfindungen bei Wahlrecht

Peter Geiger

Die strittige Drittelbegünstigung für Pensionskassenauszahlungen von Grenzgängern wird nun endlich den VwGH beschäftigen. Eine Klärung des Rechtsstreits ist damit in Sicht. In drei ähnlichen Entscheidungen hat das BFG die auf VwGH-Judikatur basierende Rechtsansicht der Finanzverwaltung bestätigt und erkannt, dass keine steuerbegünstigten Pensionsabfindungen iSd §§ 67 Abs 8 lit e und 124b Z 53 EStG 1988 vorliegen, wenn die Anspruchsberechtigten ein Wahlrecht haben und zwischen der lebenslangen Rente und dem Rentenbarwert als Kapitalanspruch frei wählen können. Die bis ins Frühjahr 2015 übliche Verwaltungspraxis der Finanzämter und die gleichlautende Entscheidungspraxis des UFS stehen diesen Entscheidungen entgegen und führen zu dem seit 2015 erhofften Verfahren vor dem VwGH, das Rechtssicherheit verschaffen sollte.


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RV/1100424/2016; , RV/1100442/2016, Revision nicht zugelassen; RV/1100103/2016, Revision nicht zugelassen, außerordentliche Revision eingebracht

1. Der Fall

Jede der im Herbst 2016 ergangenen Entscheidungen ist vom Sachverhalt würdig, hier besprochen zu werden. Nach dem Motto „First come, first serve“ soll die zuerst ergangene Entscheidung vom , RV/...

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