2. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber
1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
1. Abschnitt Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich (Auftragsarten)
§ 7. Dienstleistungsaufträge
Dienstleistungsaufträge sind entgeltliche Aufträge, die keine Bau- oder Lieferaufträge sind und deren Vertragsgegenstand Dienstleistungen im Sinne der Anhänge III (prioritäre Dienstleistungsaufträge) oder IV (nicht prioritäre Dienstleistungsaufträge) sind.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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BAAAF-30945