TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
BVergGVS 2012 § 29. Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren, BGBl. I Nr. 10/2012, gültig ab 01.04.2012

2. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber

2. Hauptstück Arten und Wahl der Vergabeverfahren

2. Abschnitt Wahl der Vergabeverfahren im Ober- und im Unterschwellenbereich

§ 29. Festhalten der Gründe für die Wahl bestimmter Vergabeverfahren

Die für die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung oder eines wettbewerblichen Dialoges maßgeblichen Gründe sind schriftlich festzuhalten.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

Fundstelle(n):
zur Änderungshistorie
BAAAF-30945