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BVergGVS 2012 § 15. Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen, BGBl. I Nr. 10/2012, gültig ab 01.04.2012

2. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber

1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze

2. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes

§ 15. Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen

Der geschätzte Auftragswert einer Rahmenvereinbarung ist der für ihre gesamte Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller auf Grund dieser Rahmenvereinbarung voraussichtlich zu vergebenden Aufträge.

Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)

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BAAAF-30945