BVergGVS 2012 § 15. Berechnung des geschätzten Auftragswertes von
Rahmenvereinbarungen, BGBl. I Nr. 10/2012, gültig ab 01.04.2012
2. Teil Vergabeverfahren für Auftraggeber
1. Hauptstück Geltungsbereich, Grundsätze
2. Abschnitt Schwellenwerte, Berechnung des geschätzten Leistungswertes
§ 15. Berechnung des geschätzten Auftragswertes von Rahmenvereinbarungen
Der geschätzte Auftragswert einer Rahmenvereinbarung ist der für ihre gesamte Laufzeit geschätzte Gesamtwert aller auf Grund dieser Rahmenvereinbarung voraussichtlich zu vergebenden Aufträge.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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BAAAF-30945