4. Teil Außerstaatliche Kontrolle und zivilrechtliche Bestimmungen
§ 141. Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften
Im Übrigen bleiben die nach anderen Rechtsvorschriften bestehenden Ersatzansprüche, Unterlassungsansprüche, Solidarhaftungen sowie Rücktritts- und andere Gestaltungsrechte unberührt.
Datenquelle: RIS — https://www.ris.bka.gv.atGesamte Rechtsvorschrift (RIS)
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BAAAF-30945