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BFGjournal 5, Mai 2014, Seite 190

Die Selbstanzeige für den kleinen Mann

Michaela Schmutzer

Folgte man den Medienberichten der letzten Jahre, käme man zum Schluss, dass die (strafbefreiende) Selbstanzeige erst durch Mitglieder der oberen Zehntausend auf deren Weg zurück in die Steuerehrlichkeit so richtig populär geworden ist. Bei Einreichung unrichtiger, zu niedrige Zahllasten ausweisender Voranmeldungen oder gänzlichem Unterlassen der Bekanntgabe der geschuldeten Vorauszahlungen bei deren Fälligkeit dient eine spätere Erstattung einer Selbstanzeige mittels Einreichung einer Umsatzsteuerjahreserklärung allerdings schon seit Jahrzehnten im Unternehmensbereich schlicht und einfach dazu, sich auf Kosten der Allgemeinheit eine Zwischenfinanzierung zu verschaffen, wenn die finanziellen Mittel zur Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei deren Fälligkeit fehlen. Da sich die Hoffnung auf bessere Zeiten bei zukünftiger Einreichung der Jahreserklärung oft nicht erfüllt, scheitert die strafbefreiende Wirkung der meisten Selbstanzeigen, mit denen die Rechtsmittelinstanz befasst ist, an der fehlenden Entrichtung. Nach Darstellung eines solchen Standardfalls werden in der Folge weiter gehende Überlegungen zur Bedeutung des § 29 Abs. 7 FinStrG angestellt.


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RV/7300014/2013 (Revision...

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