Selbstanzeige nach § 29 FinStrG | Finanzstrafgesetz
3. Aufl. 2016
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XIX. Umsatzsteuerjahreserklärung als Selbstanzeige
§ 29 Abs 7:
Wird eine Selbstanzeige betreffend Vorauszahlungen an Umsatzsteuer im Zuge der Umsatzsteuerjahreserklärung erstattet, bedarf es keiner Zuordnung der Verkürzungsbeträge zu den einzelnen davon betroffenen Voranmeldungszeiträumen. (BGBl I 2012/112)
A. Einleitung
1597
Zu den Rechtsmeinungen bis zu der gesetzlichen Regelung in § 29 Abs 7 im Zuge des AbgÄG 2012 siehe Rz 414–419.
B. Reichweite der Regelung
1. Einleitung
1598
Es ist zu beachten, dass die USt-Jahreserklärung nicht automatisch als Selbstanzeige für die davon umfassten Voranmeldungsdelikte gilt und dadurch alle Voraussetzungen für eine strafbefreiende Wirkung erfüllt wären.
1599
Zum Inkrafttreten der Änderungen bzw Klarstellungen durch das AbgÄG 2012 siehe Rz 28.
2. Umfasste Finanzvergehen
1600
Die Erleichterungen des § 29 Abs 7 kommen nur für jene UVA-Verfehlungen (nach § 33 Abs 2a, 49 bzw 51 Abs 1), die zeitlich von der entsprechenden USt-Jahreserklärung umfasst sind, zum Tragen. Werden daher zB nicht deklarierte Umsätze von 4/2012 und 5/2012 in der USt-Erklärung 2014 (nach-)deklariert, ist dies kein Anwendungsfall des § 29 Abs 7.
1601
Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut sind von § 29 Abs 7 nur...