Ärzterecht kompakt
1. Aufl. 2024
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S. 11. Ärztliche Tätigkeit
Der ärztliche Beruf darf in Österreich nur unter der Voraussetzung der Erfüllung der allgemeinen und besonderen Erfordernisse zur Berufsausübung sowie nach der Eintragung in die Ärzteliste durch die österreichische Ärztekammer ausgeübt werden.
Allgemeine Erfordernisse sind
die Handlungsfähigkeit in allen Belangen im Hinblick auf die Berufsausübung,
die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche Vertrauenswürdigkeit,
die zur Erfüllung der Berufspflichten erforderliche gesundheitliche Eignung,
ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache,
ein rechtmäßiger Aufenthalt im gesamten Bundesgebiet, mit dem das Recht auf Ausübung einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit verbunden ist.
Besondere Erfordernisse sind unter anderem
ein an einer Universität in der Republik Österreich erworbenes Doktorat der gesamten Heilkunde;
oder ein gleichwertiger, im Ausland erworbener und in Österreich als Doktorat der gesamten Heilkunde nostrifizierter akademischer Grad;
zusätzlich ein Qualifikationsnachweis zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes nach den Bestimmungen des Zahnärztegesetzes (ZÄG), BGBl I 2005/126, im Fall einer angestrebten Berufsberechtigung als Facharzt f...