Festschrift Stefan Bendlinger - Das internationale Steuerrecht in der Praxis
1. Aufl. 2024
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1. Vorbemerkung
Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Behandlung von inländischen Grundstücksveräußerungen durch beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen. Er ist Stefan Bendlinger mit den herzlichsten Wünschen zum Geburtstag gewidmet.
2. Beschränkte Steuerpflicht iZm (privaten) Grundstücksveräußerungen
Als beschränkt steuerpflichtig gelten gem § 1 Abs 3 EStG natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz (§ 26 Abs 1 BAO) noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26 Abs 2 BAO) haben.
Die beschränkte Steuerpflicht erfasst nur die in § 98 EStG taxativ aufgezählten Einkünfte. Für die Behandlung von Grundstücksveräußerungen durch beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen ist in der Regel das Belegenheitsprinzip maßgeblich, wonach die Besteuerung dort erfolgt, wo das unbewegliche Vermögen gelegen ist. Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen iSd § 30 EStG unterliegen gem § 98 Abs 1 Z 7 EStG der beschränkten Steuerpflicht, soweit es sich um inländische Grundstücke handelt. Gehört das Grundstück zu einem Betriebsvermögen, ist zu unterscheiden:
S. 26§ 98 Abs 1 Z 1 EStG erfasst Einkünfte aus einer im Inland betriebenen Land- und Forstwirtschaft gem § 21 EStG. Maßgeblich ist die Belegenheit des unbeweglichen Vermögens im Inland. Wird ein der Land- und Forstwirtschaf...