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IRZ 9, September 2018, Seite 379

Der „Digitale Finanzbericht“ – XBRL in der Kreditwürdigkeitsprüfung

Andreas Seebeck und Julia Vetter

In Deutschland unterliegen Banken und Sparkassen gemäß § 18 Kreditwesengesetz der gesetzlichen Verpflichtung, sich kontinuierlich über die wirtschaftlichen Verhältnisse ihrer Kreditnehmer informiert zu halten. Dieser Pflicht können sie u.a. dadurch nachkommen, dass sie die jeweils aktuellen Jahresabschlüsse der kreditnehmenden Unternehmen einholen und analysieren. Im April 2018 wurde zu diesem Zweck der Digitale Finanzbericht eingeführt. Unternehmen können fortan ihre Abschlussdaten elektronisch an Banken und Sparkassen übermitteln. Die technische Umsetzung erfolgt dabei durch das im Rahmen der steuerlichen E-Bilanz und der handelsrechtlichen Offenlegung im Bundesanzeiger erprobte Berichtsformat eXtensible Business Reporting Language (XBRL).

1. Hintergrund

Mit der Einführung des Digitalen Finanzberichts im April 2018 sind die Auswirkungen der Digitalisierung nun auch bei der Kreditwürdigkeitsprüfung von Unternehmen deutlich spürbar. Der Digitale Finanzbericht wurde als Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung im Jahr 2014 von den Mitgliedern der Deutschen Kreditwirtschaft und XBRL Deutschland ins Leben gerufen. Das Projekt, welches ursprünglich unter dem Namen Elektronische Bila...

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