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IRZ 7-8, Juli 2019, Seite 284

Neues einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF)

Überblick, Neuerungen und aktuelle Entwicklungen

Christian Zwirner und Simon Lindmayr

Die Digitalisierung hält in nahezu alle Unternehmensbereiche Einzug. Der Wandel von analog zu digital betrifft dabei nicht nur die klassischen Unternehmensprozesse. In der jüngsten Vergangenheit wird nun auch die Unternehmensberichterstattung zunehmend digitaler. Bereits seit dem Jahr 2012 ist die E-Bilanz verpflichtend, sodass Rechnungslegungsdaten auf elektronischem Wege an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind.

Ab dem kommenden Jahr 2020 sind nunmehr Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union Wertpapiere emittieren – mithin demzufolge als kapitalmarktorientiert gelten –, verpflichtet, ihre jährlichen IFRS-Konzernabschlüsse in einem einheitlichen elektronischen Format (ESEF) zu publizieren. Hierdurch sollen die Geschäftsberichte auf den jeweiligen Webseiten veröffentlicht und gleichzeitig die Voraussetzung für eine maschinelle Auslesbarkeit geschaffen werden. Die Möglichkeiten dieser neuen Art der Berichterstattung reichen indes deutlich weiter, weshalb davon auszugehen ist, dass mittelfristig auch Nicht-Emittenten die neue Berichterstattungsform nutzen werden. Die Rechnungslegungs- und Berichterstattungspraxis muss sich rechtzeitig mit den (technischen) Anforderungen an...

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