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Digitalisierung der Berichterstattung durch ESEF – cui bono?
Die Offenlegung der (Konzern-)Jahresabschlüsse und (Konzern-)Lageberichte sowie der zugehörigen Erklärungen der gesetzlichen Vertreter bestimmter Unternehmen hat zukünftig ESEF-konform im XHTML-Format zu erfolgen. Die Frage, ob eine solche Berichterstattung tatsächlich auch einen Mehrwert zu stiften imstande ist, ist Gegenstand dieses Beitrags, der zentrale Problemkreise aus der Sicht des Erstellers, des Prüfers sowie der Adressaten beleuchtet.
1. Was ist ESEF, und wer ist betroffen?
Gegenstand der neuen Regulierung der Finanzberichterstattung in Form des European Single Electronic Format (ESEF) ist die Offenlegung der Finanzberichte adressierter Unternehmen in einem maschinenlesbaren Format. Sie betrifft Kapitalgesellschaften, die als Inlandsemittenten i.S.d. § 2 Abs. 14 WpHG Wertpapiere nach § 2 Abs. 1 WpHG begeben. Die von der Regulierung erfassten Unternehmen haben für Geschäftsjahre, die ab dem beginnen, ihre Jahresfinanzberichte im elektronischen Berichtsformat (ESEF) durch Konvertierung in das XHTML-Format offenzulegen. Enthält der Jahresfinanzbericht einen IFRS-Konzernabschluss, so ist das XHTML-Dokument des Konzernabschlusses (zunächst exkl. Anhang) um sog. XB...