Praxishandbuch Unterhaltsbemessung
1. Aufl. 2017
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S. 72. Durchführung des Auftrages
2.1. Gang der Untersuchung
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Nach Erteilung eines Gutachtensauftrages müssen zunächst aus dem übermittelten „Akt“ alle bislang vorliegenden unterhaltsrelevanten Informationen und Hinweise gesammelt werden: Aus dem Gerichtsakt eines Pflegschaftsverfahrens oder aus den Schriftsätzen (samt allfälligen Beilagen) einer Streitpartei werden sich erste Anhaltspunkte für die Einkommensquellen (ggf auch gleich Besonderheiten, Untersuchungsschwerpunkte) des zu untersuchenden Unterhaltspflichtigen ableiten lassen. Grundlegende Abfragen öffentlich zugänglicher Register sollten jedenfalls erfolgen (insb im Firmenbuch: Da auch hier oft Zeiträume entscheidend sind, empfiehlt es sich, Firmenbuchauszüge immer mit historischen Daten abzurufen).
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Es gilt, aus den vorhandenen Daten ein möglichst umfassendes Bild der zu untersuchenden Person zu erlangen, nicht nur, was relativ leicht zugängliche Informationen über Einkunftsquellen angeht (zB die in Einkommensteuerbescheiden ausgewiesenen Einkünfte), sondern auch, was mögliche weitere Einkommensquellen betrifft (so können Hinweise vorliegen, dass ein Unterhaltspflichtiger zusätzlich über Kapitalerträge, geldwerte Sachbezüge, Vermö...