Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
17. Aufl. 2024
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§ 4b Zuwendungen zur Vermögensausstattung
Literatur 2023: Hammerl, Spende versus Vermögensstockzuwendung, RdW 23/502 (678); Hofer, GemRefG 2023, ÖStZ 23/603 (613); Reisinger, Das GemRefG 2023 im Überblick, SWK 23, 1274; Schuh, Reform der Gemeinnützigkeit und stl Spendenbegünstigungen, ZFS 23, 73 (73).
Literatur 2024: Hammerl, GemRefG 2023 – Teil II: Begleitende Maßnahmen zur Reform der stl Spendenbegünstigung und Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht, RdW 24/50 (60).
Übersicht
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1. | Allgemeines | ||
2. | Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit als BA | ||
a) | Allgemeines | ||
b) | Höchstbetrag | ||
Mittelverwendung | |||
c) | Nachversteuerung |
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1. Allgemeines. Die Vermögensausstattung einer Stiftung stellt keine Spende dar und kommt somit für die steuerl Absetzbarkeit als BA oder SA nicht in Betracht. Werden darüber hinaus echte Spenden an eine neu errichtete Stiftung durch den Stifter oder einen Zustifter getätigt, sind diese nur dann abzugsfähig, wenn die Stiftung spendenbegünstigt ist. Allerdings kann einer Körperschaft nur dann die Spendenbegünstigung zuerkannt werden, wenn diese seit mindestens drei Jahren die Voraussetzungen des § 4a Abs 8 erfüllt. Dies ist bei einer neu errichteten Stiftung nicht der Fall (EB zu ...