Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
17. Aufl. 2024
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§ 84a Lohnbescheinigung
1
Diese Bestimmung wurde durch das COVID-19-StMG (BGBl I 3/2021) eingefügt und trägt dem Umstand Rechnung, dass ein ausl ArbG nicht zum LSt-Abzug verpflichtet werden, sondern ihn nur freiwillig vornehmen kann (§ 41 Abs 1 lit b).
2
In jenen Fällen, in denen ein ausl ArbG nicht vom freiwilligen LSt-Abzug Gebrauch macht, wurde unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Übermittlung von Daten iSe Lohnbescheinigung gesetzl verankert. Dazu ist das amtl Formular L 17 heranzuziehen, wobei jedenfalls die gesetzl genannten Mindestangaben auszufüllen sind. Diese Übermittlungsverpflichtung gilt jedoch nur für jene Fälle, in denen der ausl ArbG einen in Österr unbeschr stpfl ArbN beschäftigt und somit ein entscheidender Anknüpfungspunkt zum Inland besteht.
Darüber hinaus muss ein hinreichend starker Bezug zum Inl gegeben sein, der bei Erfüllung von folgenden zwei Kriterien vorliegt:
Einerseits durch das tatsächl Tätigwerden des ArbN in Österr (dabei wird auf den Mittelpunkt der Tätigkeit im Inl, analog zu den durch die Rspr entwickelten Grundsätzen iZm Reisekosten, abgestellt, und
andererseits durch ein zeitl Kriterium, das dann erfüllt ist, wenn der Mittelpunkt dies...