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Kanduth-Kristen/Marschner/Peyerl/Ebner/Ehgartner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

17. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4824-8

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Kanduth-Kristen/Marschner/Peyerl/Ebner/Ehgartner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 82 Haftung

Andrea Ebner

LStR: Rz 1208 bis Rz 1212

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1. Allgemeines. Der ArbG ist zur Einbehaltung und Abfuhr von auf laufende und sonstige Bezüge entfallende LSt für seine ArbN verpflichtet. Dies gilt auch dann, wenn Pensionen gem der VO BGBl II 55/2001 idgF gemeinsam versteuert werden. Kein LSt-Abzug ist vorzunehmen, (1) wenn der ArbG im Inl über keine Betriebsstätte (§ 81) verfügt; (2) wenn er nach völkerrechtl Vorschriften hierzu nicht verpflichtet werden kann; (3) bei Entgelten von dritter Seite (s § 25 Rz 2). Auch gemeinnützigen Rechtsträgern kann die Stellung als ArbG iSd § 82 zukommen ().

Zur Nettolohnvereinbarung bei „Schwarzzahlungen“ s § 62a und § 78 Rz 5.

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2. Haftungsausschluss. Wurde der ArbN bereit...

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