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Kanduth-Kristen/Marschner/Peyerl/Ebner/Ehgartner

Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

Jahreskommentar

17. Aufl. 2024

ISBN: 978-3-7073-4824-8

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Kanduth-Kristen/Marschner/Peyerl/Ebner/Ehgartner - Jakom EStG | Einkommensteuergesetz

§ 27b Einkünfte aus Kryptowährungen

Ernst Marschner

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§ 27b ist mit in Kraft getreten und regelt die Einkünfte aus Kryptowährungen; diese sind in lfd Einkünfte gem Abs 2 und Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen gem Abs 3 unterteilt. Diese Regelungen gelten über § 13 Abs 3 Z 1 lit b KStG auch für Privatstiftungen und über § 21 Abs 2 und 3 KStG für inl beschränkt stpfl Körperschaften. 1) Abs 4 enthält eine ausführl Legaldefinition: „Eine Kryptowährung ist eine digitale Darstellung eines Werts, die von keiner Zentralbank oder öffentl Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht zwangsläufig an eine gesetzl festgelegte Währung angebunden ist und die nicht den gesetzl Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürl oder juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert wird und die auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.“ Diese Definition geht auf Art 3 Z 18 5. EU-Geldwäsche-RL bzw § 2 Z 21 FM-GwG zurück (ErlRV 1293 BlgNR XXVII. GP, 12; krit Enzinger SWK 21, 1374), ohne dass ein expliziter Verweis erfolgt (steuerl Eigenständigkeit des Begriffs [Wild RdW 22, 210: Begriff ist technologieneutral]). Trotz gesetzl Status von Bitcoin als Währung (zB El Salvador) ist Bitcoin dennoch als K...

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