Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
17. Aufl. 2024
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S. VVorwort zur 17. Auflage
Daran sei ausgenommen der Männer Ross und Harnisch, der Frauen ihre Kleinode und Kleider, die zu ihren Leibern gehören, und auch ihr Bettgewand, darauf sie und ihre Kinder und Ehehalten liegen …; das soll man nicht versteuern. Ausnahmen von der allgemeinen Besteuerung, enthalten in einer der ersten Steuerordnungen, datiert München 1396. Was könnte man im Jakom nicht alles über diese Tatbestände und deren Interpretation zu Papier bringen! Was hier im mitteleuropäischen Raum erstmals in ausführl Form und schriftl zutage tritt, ist der für alle Epochen und Regionen belegbare staatl Steuerhunger. Der Ursprung dieses bemerkenswerten Wortgebildes lässt sich übrigens bis in das österr Parlament zurückverfolgen. Ausgerechnet im Zuge einer Debatte, bei der es um Durst ging (stand auf der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 6. Juli 1891 doch die Schanksteuer auf der Tagesordnung), wird der Begriff das erste Mal belegbar erwähnt.
Ist man nun geneigt, den Jakom gewissermaßen als Appetitzügler eines solchen fiskalischen Hungers zu sehen, kann er sich damit in eine lange Tradition einreihen, an deren Beginn die Oikonomika (Über die Hauswirtschaft) des Aristoteles zu stellen...