Umsatzsteuergesetz
5. Aufl. 2018
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§ 17 Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten
Erlässe:
DE-USt Abschn 108
AÖF 299/1983 - Leistungsabgrenzung
AÖF 176/1984 - Leistungsabgrenzung Rechtsanwälte
AÖF 30/1990 - Vorsteuerabzug bei Ist-Besteuerung
ÖStZ 1996, 316 - Sollversteuerung bei Telekomeinnahmen
ÖStZ 1998, 473 - Istbesteuerung bei Unternehmensberatungs-GmbH
ÖStZ 1998, 584 - Antrag auf Sollbesteuerung für 1997
Literatur:Taucher, Das Zufluß-Abfluß-Prinzip im Einkommensteuerrecht, Wien 1983; Keppert, Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer, SWK 1993, A 442; Wieser, Antragsfrist für den Antrag auf Sollbesteuerung gemäß § 17 Abs. 2 UStG, FJ 2001, 141; Wiesinger, Istbesteuerung von Baumeistern, die ausschließlich Planungsleistungen erbringen, SWK 2009, 834; Papst/Zweimüller, Steuerweiterleitung beim Istbesteuerer, SWK 2013, 550; Pinter/Dobida, Ist die Vorsteuerüberrechnung für Ist-Besteuerer nach dem noch möglich?, SWK 2013, 589.
A. EINFÜHRUNG
I. Rechtsentwicklung
1. UStG 1972
1
Die Vorschrift ist unter Geltung des UStG 1972 in folgenden Punkten geändert worden:
Abs 1: Sprachliche Anpassung an die Beseitigung der Ermäßigungsbestimmungen des § 10 Abs 2 Z 7 und 8 für freie Berufe und Erstreckung auf alle freien Berufe (BGBl 410/1988, ab ; Mat: 627 BlgNR 17....