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Zusätzlicher Liquiditätsbedarf bei Unternehmensübergaben durch das AbgÄG 2012
Erschwerung unentgeltlicher Übergaben von Kleinbetrieben
Bei unentgeltlichen Betriebsübertragungen kann die damit verbundene Umsatzsteuerbelastung des Übertragenden mithilfe der sog. Vorsteuerweiterleitung auf den Übernehmer überwälzt werden. Nach bisheriger Rechtslage führte die Vorsteuerweiterleitung beim erwerbenden Istbesteuerer zu keiner Liquiditätsbelastung, weil diese mithilfe einer Überrechnung i. S. d. § 215 Abs. 4 BAO vermieden werden konnte. Dagegen ist seit Inkrafttreten des AbgÄG 2012 eine Liquiditätsbelastung des Erwerbers durch die Vorsteuerüberwälzung beim Eigenverbrauch unausweichlich, weil dem Erwerber bei Istbesteuerung der Vorsteuerabzug erst mit der tatsächlichen Zahlung der Umsatzsteuer gewährt wird.
1. Istbesteuerer: Vorsteuerabzug im Zeitpunkt der Bezahlung
Das AbgÄG 2012 sieht für Unternehmer, die ihre Umsätze gem. § 17 UStG nach vereinnahmten Entgelten besteuern (= Istbesteuerer), ab eine wesentliche Neuerung vor: Sofern ihre Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Z 1 und 2 UStG im vorangegangenen Veranlagungszeitraum 2.000.000 Euro nicht überstiegen haben, müssen sie für den Vorsteuerabzug eine zusätzliche Voraussetzung erfüllen. Gem. § 12 Abs. 1 Z 1 UStG i. d. F. AbgÄG 2012 steht dem Istbesteuerer der Vorsteuerabzug erst dann zu, wenn die Zahlung effektiv geleistet worden ist. Damit reicht ...