Einlagensicherung
1. Aufl. 2021
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S. 4221. Hintergrund
Die Einlagensicherungsrichtlinie 2014/49/EU verpflichtet EWR-Mitgliedstaaten zur Einrichtung und Beaufsichtigung nationaler Einlagensicherungssysteme. Mit den durch die Richtlinie bedingten Änderungen der gesetzlichen Grundlagen von Einlagensicherungssystemen sind auch vielfältige bilanzrechtliche Fragestellungen zu beantworten. Diese betreffen unter anderem:
die Behandlung von Ex-ante-Beiträgen und Zahlungsverpflichtungen nach Art 10 Abs 1 und Abs 3 der Einlagensicherungsrichtlinie,
die Behandlung von Sonderbeiträgen nach Art 10 Abs 8 der Einlagensicherungsrichtlinie sowie
die Behandlung von alternativen Finanzierungsmechanismen nach Art 10 Abs 9 der Einlagensicherungsrichtlinie.
Der Fokus liegt hierbei auf der Behandlung der Sachverhalte nach internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS). Auf die Besonderheiten in der nationalen Rechnungslegung (deutsches HGB, österreichisches UGB) wird gesondert eingegangen. Die Ausführungen beschränken sich auf die Abbildung in den Abschlüssen von Kreditinstituten.
2. Ex-ante-Beiträge und Zahlungsverpflichtungen
2.1. Bilanzierungsfragen bei Ex-ante-Beiträgen
Nach Art 10 Abs 1 der Einlagensicherungsrichtlinie sind die finanziellen Mittel ...