Einlagensicherung
1. Aufl. 2021
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S. 2061. Einlagensicherungslandschaft in Deutschland
1.1. Strukturüberblick
Die Strukturen zum Einlegerschutz haben in Deutschland eine lange Historie und sind im Unterschied zu den meisten europäischen Ländern auf die Besonderheiten der verschiedenen Bankengruppen ausgerichtet. So spiegeln sich die traditionellen drei Säulen aus „Privaten Banken“, „Genossenschaftsbanken“ und „Öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten“ auch in den Sicherungssystemen wider. Während die der Sicherungseinrichtung des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken eV (BVR) sowie die dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) angehörigen Kreditinstitute über einen Institutsschutz verfügen, werden im Rahmen der Einlagensicherung der privaten Banken ausschließlich die Kundeneinlagen geschützt.
Im Jahr 2015 hat der deutsche Gesetzgeber die europäische Einlagensicherungsrichtlinie (Deposit Guarantee Schemes Directive, DGSD) in Form des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) in nationales Recht umgesetzt. Die bisherigen Sicherungssysteme bestanden für die privaten Banken aus der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) und dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds innerhalb de...