GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
8. Aufl. 2019
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§ 175 Überweisungsbetrag
Übersicht
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I. | Ausscheiden aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis | ||||
A. | Voraussetzungen | ||||
1. | Allgemeines | ||||
a) | Exkurs | ||||
2. | Rechtsprechung in Einzelfällen | ||||
B. | Berechnung des Überweisungsbetrags | ||||
C. | Fälligkeit des Überweisungsbetrags | ||||
D. | Wirkung der Zahlung des Überweisungsbetrags |
I. Ausscheiden aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis
1
S die zusammenfassende Darstellung des Systems der Parallelbestimmungen der § 311 bis 313 ASVG samt verwandten Bestimmungen Ziegelbauer in Sonntag, ASVG Vor § 308 Rz 1 ff.
A. Voraussetzungen
1. Allgemeines
2
Die Verpflichtung des (idR öff-rechtlichen) DG, an den VT den gem § 172 Abs 1 geleisteten Überweisungsbetrag zurückzuerstatten, wird gem Abs 1 ausgelöst, wenn der DN aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis (§ 172 Abs 2; im Wesentl ist ein Beamtendienstrechtsverhältnis angesprochen) ausscheidet, ohne aus diesem bereits einen Anspruch auf einen Ruhegenuss (Versorgungsgenuss) erworben zu haben. Dem Tatbestand des Ausscheidens ist der Fall gleichzuhalten, in dem die Pensionsversicherungsfreiheit bei weiterbestehendem Beschäftigungsverhältnis wegfällt (hier: Wegfall der österr Staatsbürgerschaft eines Bundestheater...