TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

8. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3970-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 154 Verwaltungshilfe der Träger der Sozialhilfe

Jörg Ziegelbauer

1

§ 154 entspricht der Parallelbestimmung des § 297 ASVG.

Sofern sich für den VT nicht schon aufgrund des von ihm durchgeführten Verfahrens ergibt, dass der Richtsatz unter Berücksichtigung des ihm bekannten Nettoeinkommens des Pensionsberechtigten überschritten wird, kann er die Verwaltungshilfe des zust SH-Trägers in Anspruch nehmen. Insb kann dieser um die Ermittlung von Sachbezügen ersucht werden. Zur Mitteilungspflicht der SH-Träger betreffend jene Bezieher einer AZ, die sich gewöhnl in ihrem Zustkeitsbereich aufhalten s § 155 Abs 3.

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.