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Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

8. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3970-3

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Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 119a Berücksichtigung von Versicherungsmonaten

Martin Sonntag

1

Die Bestimmung regelt die Vorgangsweise bei zeitl Deckung ganzer Monate. Zu den leistungsunwirksamen EM vgl § 116 Abs 8. Zu KEZ als Beitragsmonaten ab vgl § 120 Abs 7, ab vgl § 116a Rz 1.

2

Aus Abs 2 folgt, dass KEZ sich für die Begründung eines Pensionsanspruchs nur dann auswirken, wenn im jeweiligen Zeitraum keine anderen VM vorhanden sind (RS 0116793).

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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