GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
8. Aufl. 2019
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§ 119a Berücksichtigung von Versicherungsmonaten
1
Die Bestimmung regelt die Vorgangsweise bei zeitl Deckung ganzer Monate. Zu den leistungsunwirksamen EM vgl § 116 Abs 8. Zu KEZ als Beitragsmonaten ab vgl § 120 Abs 7, ab vgl § 116a Rz 1.
2
Aus Abs 2 folgt, dass KEZ sich für die Begründung eines Pensionsanspruchs nur dann auswirken, wenn im jeweiligen Zeitraum keine anderen VM vorhanden sind (RS 0116793).