GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
8. Aufl. 2019
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§ 104a Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit
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Mit dem SVÄG 2012 (BGBl I 2012/123) wurde selbständig Erwerbstätigen in Anlehnung an die im ASVG bestehenden Regelungen für Krankengeld nunmehr ein Anspruch auf Unterstützungsleistung bei lang andauernder Krankheit eingeräumt. Dies deshalb, weil die Arbeitsunfähigkeit infolge lang andauernder Krankheit insb bei Einzelpersonenunternehmerinnen und ‑unternehmern sowie bei Inhaberinnen und Inhabern von Betrieben mit wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bald ein existenzbedrohendes Ausmaß annehmen kann (EB zur RV 2001 BlgNR 24. GP).
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Der Anspruch aus diesem VF entsteht grds - wie im ASVG - mit dem Eintritt des VF, die Leistung fällt jedoch erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit bis zur Höchstdauer von 20 Wochen (für ein und dieselbe Krankheit, unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine neue Krankheit hinzutritt) an.
Mit BGBl I 2017/151 wird mit die Rechtslage dahingehend geändert, dass dieser Krankengeldanspruch ab dem 4. Arbeitstag eintritt, wenn deren Arbeitsunfähigkeit zumindest und ununterbrochen 43 Arbeitstage gedauert hat. Im Ergebnis wird unter diesen Voraussetzungen das Krankengeld rückwirkend ab dem 4. Tag (wi...