GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz
8. Aufl. 2019
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§ 1c Umsetzung von Unionsrecht
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Mit BGBl I 2014/32 wurde das SV-EG 1994 geändert und erfolgte die Umsetzung der
RL 89/105/EWG betreffend die Transparenz von Maßnahmen zur Regelung der Preisfestsetzung bei Arzneimitteln für den menschlichen Gebrauch und ihre Einbeziehung in die staatlichen KV-Systeme (vgl Seyfried in Sonntag, ASVG § 351c Rz 9a),
RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, (vgl zB Sonntag in Sonntag, ASVG § 255 Rz 71) sowie
RL 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, (s näher § 85 Rz 49 und § 7b SV-EG).
Mit dem SRÄG 2015 (BGBl I 2015/162) wurden weitere Richtlinien aufgenommen, wobei laut EB Änderungen oder Anpassungen des österr Sozialversicherungsrechtes nicht erforderlich sind, da dieses bereits den derzeit angeführten Richtlinien entspricht.