TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Sonntag (Hrsg)

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Jahreskommentar

8. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-7073-3970-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Sonntag (Hrsg) - GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

§ 29 Beiträge in der Krankenversicherung für Pensionisten (Übergangsgeldbezieher)

Caroline Graf-Schimek

Übersicht der Kommentierung


Tabelle in neuem Fenster öffnen
I.
Beitragssatz
1- 3
II.
Hebesatz
4, 5

I. Beitragssatz

1

Seit (StRefG 2015/2016, BGBl I 2015/118) ist der Beitragssatz in der Krankenversicherung für Pensionisten in unveränderter Höhe von insgesamt 5,1 % festgeschrieben.

2

Der in der Stammfassung vorgesehene Beitragssatz in Höhe von 3 % unterlag im Laufe der Zeit häufigen Erhöhungen (bspw Einführung des BPGG, BGBl 1993/110). In jüngerer Zeit wurde im Rahmen des BBG 2003 (BGBl I 2003/71) die stufenweise Erhöhung des Prozentsatzes auf 4,75 % beschlossen, um die zunehmenden Kosten von qualitativ hochwertiger Pflege und der Betreuung chronisch Kranker abzudecken (59 BlgNR 22. GP, 326). Eine weitere Erhöhung um 0,1 % erfolgte im Rahmen des Gesamtpakets zum Finanzausgleich 2005 bis 2008 (BGBl I 2004/156). Durch die Art 15a-Vereinbarung über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens für die Jahre 2008 bis 2013 (BGBl I 2007/101) erfolgte zur Absicherung der Liquidität in der gesetzlichen Krankenversicherung eine neuerliche Anpassung um 0,15 % (vgl dazu auch Rudda/Ficzko, Anm zu § 29). Ursprünglich war die im Zuge des BGBl I ...

GSVG | Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.